Mag. Georg Bürstmayr – Recht
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Mag. Georg Bürstmayr führt eine Rechtsanwaltskanzlei mit Schwerpunkten im Niederlassungs- und Aufenthaltsrecht, Fremden- und Asylrecht, Verwaltungs- und Verfassungsrecht, Menschenrechts- und Grundrechtsschutz sowie Strafrecht und Allgemeinpraxis. Im Niederlassungs- und Aufenthaltsrecht berät und…
Mag. Georg Bürstmayr führt eine Rechtsanwaltskanzlei mit Schwerpunkten im Niederlassungs- und Aufenthaltsrecht, Fremden- und Asylrecht, Verwaltungs- und Verfassungsrecht, Menschenrechts- und Grundrechtsschutz sowie Strafrecht und Allgemeinpraxis.
Im Niederlassungs- und Aufenthaltsrecht berät und vertritt die Kanzlei Arbeitgeber und Arbeitnehmer ebenso wie Einzelpersonen und Familien bei Anträgen und Verfahren rund um Aufenthaltstitel. Dazu zählen unter anderem die Rot-Weiß-Rot-Karte und Rot-Weiß-Rot-Karte Plus, Niederlassungs- und Aufenthaltsbewilligungen, Verlängerungen und Änderungen bestehender Titel, Familienzusammenführung sowie Verfahren zur Ausländerbeschäftigung. Damit richtet sich das Angebot an Personen und Organisationen, die rechtliche Unterstützung bei aufenthaltsrechtlichen Fragen und behördlichen Abläufen benötigen.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt im Fremden- und Asylrecht. Die Kanzlei vertritt Asylwerber und Flüchtlinge und berät auch Unterstützer in unterschiedlichen Stadien eines Asylverfahrens. Dazu gehört die Vertretung gegenüber Behörden und Gerichten, etwa bei Themen wie Ausweisung, Aufenthaltsverbot, Rückkehrentscheidung oder Rückkehrverbot. In solchen Verfahren ist häufig eine strukturierte Aufbereitung des Sachverhalts und eine verfahrenssichere Kommunikation mit den zuständigen Stellen entscheidend.
Im Verwaltungsrecht unterstützt Mag. Georg Bürstmayr Einzelpersonen, Bürgerinitiativen, Bauwerber und Anrainer vor Behörden und Gerichtshöfen, beispielsweise in Bauverfahren und in gewerberechtlichen Verfahren. Ergänzend vertritt die Kanzlei im Bereich Menschenrechts- und Grundrechtsschutz sowie Verfassungsrecht in verfassungsrechtlichen Fragestellungen, unter anderem vor dem Verfassungsgerichtshof sowie vor Landesverwaltungsgerichten und dem Bundesverwaltungsgericht. Diese Ausrichtung ist besonders relevant, wenn Entscheidungen der Verwaltung überprüft werden sollen oder grundrechtliche Fragen eine Rolle spielen.
Im Strafrecht berät und vertritt die Kanzlei Verdächtige und Angeklagte, ebenso Opfer von Straftaten, unter anderem vor der Polizei, vor Disziplinarbehörden und vor Gerichten. Je nach Fallkonstellation umfasst die Unterstützung auch die Vertretung gegenüber Medien und Öffentlichkeit. In der Allgemeinpraxis bietet die Kanzlei außerdem erste anwaltliche Auskünfte, Erstberatung sowie je nach Bedarf die weitere Vertretung oder die Vermittlung an verlässliche Spezialisten.
Weitere Informationen zum Leistungsprofil von Mag. Georg Bürstmayr sind unter https://www.buerstmayr.at zusammengefasst.