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ING Österreich informiert ehemalige Privatkunden über die Übertragung des Privatkundengeschäfts an die bank99 AG und stellt Anlaufstellen für ausgewählte Sonderfälle bereit. Im Mittelpunkt stehen Hinweise für Kundinnen und Kunden, deren Produkte vor dem 30.11.2021 gekündigt wurden und bei denen…
ING Österreich informiert ehemalige Privatkunden über die Übertragung des Privatkundengeschäfts an die bank99 AG und stellt Anlaufstellen für ausgewählte Sonderfälle bereit.
Im Mittelpunkt stehen Hinweise für Kundinnen und Kunden, deren Produkte vor dem 30.11.2021 gekündigt wurden und bei denen Restguthaben in Verwahrung genommen wurde. Dafür ist ein Ablauf vorgesehen, der die Bearbeitung von Auszahlungen unterstützen soll. Als Bestandteil dieses Prozesses wird eine Zusammenarbeit mit der Kanzlei CMS Reich-Rohrwig Hainz Rechtsanwälte GmbH in Wien genannt, über die Anfragen abgewickelt werden.
Für die Bearbeitung werden strukturierte Angaben benötigt, darunter persönliche Stammdaten sowie frühere Kontoinformationen. Zusätzlich ist ein Auszahlungsformular als PDF vorgesehen, das ausgefüllt und zusammen mit einer Ausweiskopie eingereicht werden soll. Damit richtet sich das Angebot vor allem an Personen, die nach der Übertragung noch Klärungsbedarf zu einem früheren Sparprodukt oder zu einem verbleibenden Guthaben haben und eine formalisierte Auszahlung anstoßen möchten.
Die Inhalte sind als Übergangs- und Serviceinformation für ehemalige Privatkundinnen und Privatkunden der ING Österreich konzipiert und fokussieren auf die Abwicklung einzelner Sonderfälle im Zusammenhang mit gekündigten Produkten. Weitere allgemeine Informationen zur Übertragung werden im Kontext der bank99 genannt. Zentrale Anlaufstelle für diese Hinweise ist https://www.ing.at.
Durch die Kombination aus Hintergrundhinweis zur Übertragung, klar benanntem Sonderfall-Prozess und bereitgestelltem Formular unterstützt ING Österreich eine geordnete Nachbearbeitung offener Anliegen aus dem früheren Privatkundengeschäft, insbesondere wenn es um die Auszahlung eines Restguthabens geht.
Die Informationen sind damit vor allem dann relevant, wenn frühere Kundendaten und der Status eines gekündigten Produkts geprüft und die notwendigen Unterlagen für eine Auszahlung vollständig zusammengestellt werden sollen.
Insgesamt handelt es sich um eine sachliche Servicekommunikation für ehemalige Kundinnen und Kunden, die nach der Umstellung noch einen konkreten Vorgang abschließen müssen und dafür einen definierten Ablauf mit Formular und Kontaktweg nutzen sollen.